PEM Übereinkommen -Übergangsregeln

Mit dem regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln sollen innerhalb der 24 Vertragsparteien enheitliche Ursrprungsregeln und Dokumentationen geschaffen werden. 

Allerdings fehlen in zahlreichen Freihandelsabkommen (FHA) dynamische Referenzen, weshalb für diese Abkommen weiterhin die alten Regeln gelten. Die diagonale Kumulierung in der PEM-Zone basiert auf identischen Ursprungsregeln. Um weitere Blockaden zu vermeiden, haben sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, bis zum 31.12.2025 eine dynamische Referenz auf das PEM-Übereinkommen zu schaffen.“

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