Das Übereinkommen über die Ausweitung des Handels mit Waren der Informations-technologie (ITA), hat es notwendig gemacht, das Kapitel 85 zu vereinfachen.
Zwecks Vermeidung von Fehlinterpretationen wurde es notwendig die Bezeichnung des KN-Codes 1518 00 95, die zusätzliche Anmerkung 2 zu Kapitel 6 und die besondere Maßeinheit für die KN-Codes 2903 41 00 und 2903 42 00 zu ändern.
Ferner hat die WCO empfohlen, in den Kapiteln 27 und 29 neue Unterpositionen einzuführen.
0302: Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304:
0302 81 50 – – – Kurzflossen-Makohai (Isurus Oxyrinchus) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0302 81 70 – – – andere . . . . . . .
0303: Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304:
0303 92 15 – – – Dornhaie (Squalus acanthias) und Katzenhaie (Scyliorhinus spp.) . .
0303 92 30 – – – Heringshaie (Lamna nasus) . . . . . .
0303 92 40 – – – Blauhaie (Prionace glauca) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ..
0303 92 50 – – – Kurzflossen-Makohai (Isurus Oxyrinchus) .
0303 92 90 – – – andere . . . . . ..
0303 92 15 – – – Dornhaie (Squalus acanthias) und Katzenhaie (Scyliorhinus spp.) . . . . .
0303 92 30 – – – Heringshaie (Lamna nasus) . . . . . . . . .
0303 92 40 – – – Blauhaie (Prionace glauca) . . . . . . . . . . . ..
0303 92 50 – – – Kurzflossen-Makohai (Isurus Oxyrinchus).
0303 92 90 – – – andere . . . . . . . . . . . .
0304: Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren:
0304 88 22 – – – – Kurzflossen-Makohai (Isurus Oxyrinchus) . .
0304 88 29 – – – – andere . . . . . .
0305: Fische, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Fische, geräuchert, auch vor oder während des Räucherns gegart:
0305 71 15 – – – Dornhaie (Squalus acanthias) und Katzenhaie (Scyliorhinus spp.) . . .
0305 71 30 – – – Heringshaie (Lamna nasus) . . . . . . . . .
0305 71 40 – – – Blauhaie (Prionace glauca) . . .
0305 71 50 – – – Kurzflossen-Makohai (Isurus Oxyrinchus) . . . . . .
0305 71 90 – – – andere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
0702: Tomaten, frisch oder gekühlt:
0702 00 10 – Ganze Tomaten, mit einem größten Durchmesser von weniger als 47 mm.
0702 00 91 – – in Rispen . . . . . .
0702 00 99 – – andere . . . . . .
2710: Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 GHT oder mehr, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Ölabfälle:
2710 19 42 – – – – – – – mit einem Gehalt an biobasiertem Kohlenstoff ( 5 ) von mindestens 80 GHT .
2710 19 44 – – – – – – – anderes.
2710 91 10 – – – polychlorierte Biphenyle (PCB) in einer Konzentration von 50 mg/kg oder mehr enthaltend . . .
2710 91 90 – – – andere, polychlorierte Terphenyle (PCT) oder polybromierte Biphenyle (PBB) enthaltend, auch polychlorierte Biphenyle (PCB) in einer Konzentration von weniger als 50 mg/kg enthaltend . . . . . .
2903: Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe:
2903 89 20 – – – Hexabromcyclododecane (HBCD) . . . . . .
2903 89 70 – – – andere . . .
2929: Verbindungen mit anderen Stickstoff-Funktionen:
2929 90 10 – – N,N-Dimethylphosphoramiddichlorid . . .
2929 90 90 – – andere . . .
2930: Organische Thioverbindungen:
2930 90 80 – – Phorat (ISO) . . . . . .
2930 90 95 – – andere . . ..
2931: Andere organisch-anorganische Verbindungen:
2931 49 50 – – – Bis(1-methylpentyl)methylphosphonat . . . . .
2931 49 60 – – – Butylmethylphosphinat . . . . .
2931 49 80 – – – andere . . . . . . . .
3102: Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel:
3102 10 12 – – – in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mindestens 31,8 GHT, jedoch nicht mehr als 33,2 GHT .
3102 10 15 – – – in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an Harnstoff von mehr als 33,2 GHT, jedoch nicht mehr als 55 GHT . . . . . .
3102 10 19 – – – anderer . . . . . . . . . . . .
4401: Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst:
4401 49 10 – – – Rinde und Produktionsabfälle, Reste, Ausschuss und Rückstände . . . . .
4401 49 90 – – – andere . . . . . . . . . . .
4411: Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt:
4411 13 91 – – – – – Laminatbodenbeläge . .
4411 13 93 – – – – – andere . . . . . .
4411 14 91 – – – – – Laminatbodenbeläge
4411 14 93 – – – – – andere .
8503: Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt
8503 00 20 – Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne, auch geschichtet
8503 00 98 – – andere . . . . . .
8521: Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem Videotuner:
8521 10 00 – Magnetbandgeräte . . .
8527: Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert:
8527 21 30 – – – Geräte, die digitale Radio-Daten-System-Signale (RDS) empfangen und decodieren können . . ..
8527 21 30 – – – Geräte, die digitale Radio-Daten-System-Signale (RDS) empfangen und decodieren können . . ..
8529: Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8524 bis 8528 bestimmt:
8529 90 30 – – – zusammengesetzte elektronische Schaltungen (Baugruppen)
8529 90 96 – – – – andere
8529 90 93 – – – – Für Geräte der Positionen 8527 und 8528 .