Zolltarif 2026 – Exklusive Analyse der neuen Kombinierten Nomenklatur (KN)

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 – gültig ab 1. Januar 2026

Mit der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2025/1926 der Europäischen Kommission tritt zum 1. Januar 2026 die überarbeitete Kombinierte Nomenklatur (KN) in Kraft.
Diese Fassung bildet die Grundlage für Zolltarifierung, Außenhandelsstatistik und Präferenzregelungen in der gesamten Europäischen Union.

Als Zoll- und Außenhandelsexperten haben wir die neuen Regelungen analysiert und fassen für Sie die entscheidenden Punkte zusammen – exklusiv und praxisnah.

1. Hintergrund – Warum die Änderung?

Die EU modernisiert die KN regelmäßig, um:

  • technische Innovationen und neue Produktionsformen abzubilden,
  • Handels- und Umweltpolitiken (Green Deal, strategische Rohstoffe) zu unterstützen,
  • statistische Überwachung und Kontrolle sensibler Güter zu verbessern.

Die Version 2026 bringt insbesondere Neuerungen für Batterie-Chemie, Photovoltaik, Windkraft-Technik und Wasserstoff-Systeme.

2. Neue und angepasste Warennummern (KN-Codes)

Die folgenden Positionen sind neu oder geändert (gekennzeichnet mit ?):

Kapitel

KN-Code

Beschreibung

28

2841 90 40 ? / 2841 90 70 ?

Lithium-Nickel-Mangan-Kobalt-Oxide (NMC)

 

2842 90 20 ? / 2842 90 70 ?

Lithiumeisenphosphat (LFP)

38

3801 10 10 ? / 3801 10 90 ?

künstlicher Grafit (Pulver oder Plättchen)

 

3818 00 11 ? / 3818 00 19 ?

Photovoltaik-Wafer

73

7308 20 10 ? / 7308 20 90 ?

Stahlrohrtürme und Turmsegmente für Windkraftanlagen

84

8410 90 10 ? / 8410 90 20 ? / 8410 90 90 ?

Rotoren und Statoren für Wasserturbinen

85

8501 33 10 ? / 8501 33 90 ?

Generatoren mit Wasserstoff-Brennstoffzellen

 

8504 40 84 ? / 8504 40 87 ?

Wechselrichter mit MPP-Tracking-Funktion

 

8507 90 31 ? / 8507 90 39 ?

Separatoren aus Kunststofffolie ? 40 µm

(Rechtsgrundlage: Anhang I der VO (EU) 2025/1926, Amtsblatt L 2025/1926 vom 31.10.2025)


3. Erklärung der Symbole und Fußnoten

Die Kombinierte Nomenklatur arbeitet mit speziellen Kennzeichnungen, die wichtige rechtliche Informationen vermitteln:

Symbol / Fußnote

Bedeutung

?

Neue oder geänderte KN-Position ab 01.01.2026

?

Entfallene oder ersetzte Unterposition

(1), (2), (3)…

Fußnoten mit zoll- oder handelspolitischen Zusatzinformationen (z. B. Ursprungsbeschränkungen, Zollaussetzungen, Embargos)

keine spezifische Maßeinheit / keine Änderung

Beispiel:
Fußnote (2) in Kapitel 16 wurde klarer formuliert und gilt nun einheitlich für alle betroffenen Unterpositionen:

„(2) Geltender Zollsatz, ausgenommen für Waren mit Ursprung in der Russischen Föderation oder der Republik Belarus …“

Technische Korrekturen:
Die Positionierung der Fußnoten wurde in mehreren Kapiteln angepasst (u. a. 0407, 1005, 1518, 1601, 1602 31–39, 7317 und 8427 20 11), um Lesbarkeit und Rechtsklarheit zu erhöhen.


4. Zeitplan und Geltung

  • Veröffentlichung: Amtsblatt der EU L 2025/1926 vom 31. Oktober 2025
  • Inkrafttreten: 1. Januar 2026
  • Rechtsgrundlage: Artikel 2 der VO (EU) 2025/1926

5. Unsere exklusive Expertise

Als Spezialisten für Zolltarifierung und Warenklassifizierung begleiten wir Unternehmen bei der Umstellung auf die neue KN 2026.
Unsere Mandanten erhalten:

  • individuelle Analyse der betroffenen Warengruppen,
  • aktualisierte Tarifierungsdaten & ERP-Mapping,
  • Dokumentation der Änderungen mit Bezug auf die neuen Fußnoten und Maßeinheiten.

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