ViDA: Neue digitale Umsatzsteuerpflichten für EU-B2B-Geschäfte

Mit dem EU-Reformpaket „VAT in the Digital Age“ wird die Umsatzsteuer in der EU schrittweise digitalisiert. Ab 1. Juli 2030 werden grenzüberschreitende B2B-Transaktionen innerhalb der EU verpflichtend auf Basis strukturierter elektronischer Rechnungen digital gemeldet. Die bisherige Zusammenfassende Meldung für innergemeinschaftliche Umsätze wird für diese Fälle durch eine transaktionsbezogene digitale Meldung ersetzt.

Ein PDF per E-Mail wird künftig nicht ausreichen. Erforderlich sind strukturierte Rechnungsdaten, die automatisiert verarbeitet und an die Finanzverwaltung gemeldet werden können. Betroffen sind insbesondere innergemeinschaftliche Lieferungen, grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen, Reverse-Charge-Fälle, innergemeinschaftliche Erwerbe sowie bestimmte Warenverbringungen.

Klassische Exportlieferungen in Drittstaaten fallen grundsätzlich nicht unter die ViDA-Meldepflicht für EU-B2B-Umsätze. Sie bleiben aber weiterhin nach den Regeln für Ausfuhrlieferungen, Zollverfahren und Ausfuhrnachweise zu dokumentieren.

Da die Umstellung nicht nur die Buchhaltung, sondern auch ERP-Systeme, Stammdaten, Rechnungsprozesse, UID-Prüfungen und Schnittstellen betrifft, sollten Unternehmen mit innergemeinschaftlichem Geschäft bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen

 

  • ViDA betrifft vor allem grenzüberschreitende B2B-Umsätze innerhalb der EU.
  • Die bisherige ZM wird für diese Fälle durch digitale transaktionsbezogene Meldungen ersetzt.
  • Eine PDF-Rechnung ist keine ViDA-E-Rechnung, wenn die Daten nicht strukturiert enthalten sind.
  • Für rein österreichische B2B-Umsätze gibt es derzeit noch keine automatische allgemeine ViDA-Pflicht.
  • Für Exportlieferungen in Drittstaaten gilt ViDA grundsätzlich nicht als Ersatz der ZM; hier bleiben Ausfuhr- und Zollnachweise entscheidend.
  • Österreich hat mit e-Rechnung.gv.at bereits B2G-Infrastruktur, aber noch keinen final veröffentlichten ViDA-B2B-Meldeknoten.
  • Unternehmen sollten jetzt ihre ERP-Systeme, Stammdaten, Steuerkennzeichen, UID-Prozesse und E-Rechnungsfähigkeit prüfen.

Fazit:

ViDA ist weit mehr als eine neue Rechnungsvorschrift. Die Reform verändert die Umsatzsteuer-Compliance im innergemeinschaftlichen Geschäftsverkehr grundlegend: Weg von periodischen Sammelmeldungen, hin zu strukturierten, transaktionsbezogenen Datenmeldungen.

Für österreichische Unternehmen mit EU-B2B-Geschäften wird entscheidend sein, ob ihre Systeme künftig korrekte strukturierte Rechnungen erzeugen und die relevanten Umsatzsteuerdaten vollständig, zeitgerecht und konsistent melden können. Wer regelmäßig innergemeinschaftliche Lieferungen oder grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen erbringt, sollte die Vorbereitung nicht auf 2029 verschieben.

 

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