Verschiebung der Entwaldungsverordnung

Mit Ende des Jahres 2024 sollte die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)  in Kraft treten. Unzureichende Vorbereitungen, die sowohl von Wirtschaftsbeteiligten als auch von vielen EU-Mitglieds- und Drittstaaten beklagt wurden, hat die die EU-Kommission eine Verschiebung um ein Jahr auf den Weg gebracht. Die Verordnung 2023/1115 wird zeitverzögert um ein Jahr, also mit 30.12.2025 in Kraft treten. KMU haben erst ab 30.06.2026 an EUDR teilzunehmen.

Gerade deshalb sollte diese Übergangszeit dazu genutzt werden, sich intensiv auf die Umsetzung der Vorschriften vorzubereiten. 

Weitere Informationen aber auch betroffene Produktgruppen sind dem beiliegenden PDF zu entnehmen. 

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