Polen: SENT-Pflichten ab 17. März 2026 auch für Bekleidung und Schuhe – Achtung: sehr hohe Strafen und Streitpotenzial

Polen überwacht bestimmte Warentransporte auf Straße und Schiene über das elektronische System SENT (über PUESC)(https://puesc.gov.pl/).

Für betroffene Transporte ist eine elektronische Transportmeldung abzugeben und während des Transports laufend zu aktualisieren;
zusätzlich ist während der gesamten Fahrt die Übermittlung von Geolokalisierungsdaten des Fahrzeugs vorgeschrieben
(Details siehe https://puesc.gov.pl/uslugi/przewoz-towarow-objety-monitorowaniem-sent).

SENT ist kein reines Bekleidungs-/Schuhthema: Welche Waren konkret meldepflichtig sind, ist abschließend (taxativ) definiert und auf der PUESC-Website in der Warenliste („Wykazem towarów obj?tych systemem monitorowania - plik pdf (321 KB).“) veröffentlicht.

Wichtig: kein reines Zollthema

Die SENT-Pflichten greifen auch im innergemeinschaftlichen Warenverkehr von Unionswaren (z. B. Spanien ? Polen / innergemeinschaftlicher Erwerb sowie Polen ? anderer EU-Staat / innergemeinschaftliche Lieferung)

Was ändert sich ab 17. März 2026?

Ab 17. März 2026 wird SENT auf bestimmte Bekleidungs- und Schuhwaren ausgeweitet, u. a.:

  • KN 61 (Bekleidung, gestrickt/gehäkelt)

  • KN 62 (Bekleidung, nicht gestrickt/gehäkelt)

  • ausgewählte Positionen aus KN 63 (u. a. getragene Kleidung)

  • KN 64 (Schuhe; ausgenommen 6406)
    jeweils abhängig von Schwellenwerte

Schwellenwerte (wann ist eine Meldung erforderlich?)

  • Eine SENT-Meldung ist für Bekleidung/Schuhe nur erforderlich, wenn u. a. folgende Grenzen überschritten werden:

  • KN 61: Bruttogewicht > 10 kg

  • KN 62: Bruttogewicht > 10 kg

  • KN 6309 00 00 (getragene Kleidung): Bruttogewicht > 10 kg

  • KN 64 (Schuhe, außer 6406): mehr als 20 Stück je Sendung (z. B. 10 Paar)

  • Mischsendungen aus mind. zwei der Kapitel 61/62/64 (außer 6406): Gesamt-Bruttogewicht > 10 kg

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Wer muss melden – Versender, Empfänger oder Frachtführer?

Die Verantwortung hängt vom Transportfall ab:

  • Transporte nach Polen (z. B. EU ? Polen): Empfänger in Polen meldet und übermittelt die SENT-Referenznummer an den Frachtführer; der Frachtführer ergänzt Transportdaten in PUESC.
  • ???????Transporte aus Polen in einen anderen EU-Staat: grundsätzlich meldet der Versender in Polen und gibt die Referenznummer an den Frachtführer.

Praxis-Hinweis für Logistik/Spedition: Auch wenn die Meldepflicht rechtlich beim Versender oder Empfänger liegt, muss der Frachtführer typischerweise ergänzen und die Geolokalisierung sicherstellen – daher Zuständigkeiten und Datenbereitstellung vertraglich und operativ glasklar regeln.

 

Warnhinweis: „drakonische“ Sanktionen – und häufige Rechtsstreitigkeiten bei unklaren Absprachen

Polnisches Recht sieht bei Verstößen sehr erhebliche Geldstrafen vor.
Beispiele aus dem Gesetzestext:

  • 46% des Bruttowarenwerts, mindestens 20.000 PLN, wenn Meldepflichten des Versenders/Empfängers nicht erfüllt werden.

  • Gegen den Frachtführer sind u. a. 20.000 PLN möglich (z. B. bei Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Meldungen).

  • Zusätzlich sind weitere Fixstrafen (z. B. 10.000 PLN) für bestimmte Pflichtverstöße vorgesehen.

Da in der Praxis mehrere Parteien (Versender, Empfänger, Frachtführer/Spediteur) beteiligt sind und Informationen (Referenznummer, Daten, Geräte/App, Updates) sauber fließen müssen, sind bei unklaren Vereinbarungen Auseinandersetzungen über Kosten, Verzögerungen, Bußgelder und Haftung erfahrungsgemäß vorprogrammiert. (Empfehlung: Verantwortlichkeiten und Datenlieferpflichten ausdrücklich in Auftrag/AGB/SLA regeln.)

 

Was ist für Transporteure besonders kritisch?

Offiziell gilt: Wer Waren „shipping/receiving/transporting“ im SENT-Umfang bewegt, muss *
der Carrier muss außerdem das Transportmittel mit einem Gerät zur Geolokalisierungs-Übertragung ausstatten

 

Praktische Schritte (kurz)

  • PUESC-Registrierung und Berechtigungen (auch für nicht-polnische Unternehmen möglich).

  • Prozesskette definieren: Wer meldet? Wer liefert welche Daten? Wann erhält der Frachtführer die Referenznummer?

  • Geolokalisierung sicherstellen (App/Device) und Verantwortlichkeit 

     

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