Nichtpräferenzieller Ursprung: Neue Anforderungen an Ursprungszeugnisse

Neben dem Präferenzursprung spielt auch der nichtpräferenzielle Ursprung im internationalen Warenverkehr eine wichtige Rolle. Er ist vor allem dann relevant, wenn Waren besonderen Einfuhrregelungen, handelspolitischen Maßnahmen oder bestimmten Nachweispflichten unterliegen.

Ein neues Dokument der Europäischen Kommission befasst sich mit dem Ursprungszeugnis für bestimmte Waren, die besonderen nichtpräferenziellen Einfuhrregelungen unterliegen.

Was ist der nichtpräferenzielle Ursprung?

Der nichtpräferenzielle Ursprung beschreibt die handelspolitische Herkunft einer Ware.

Er ist vom präferenziellen Ursprung zu unterscheiden.

Beim präferenziellen Ursprung geht es in der Regel um Zollvorteile aus Handelsabkommen. Beim nichtpräferenziellen Ursprung geht es dagegen um die allgemeine Herkunft einer Ware, zum Beispiel für:

  • handelspolitische Maßnahmen,
  • Einfuhrbeschränkungen,
  • Kontingente,
  • Schutzmaßnahmen,
  • Antidumpingmaßnahmen,
  • statistische Zwecke,
  • besondere Einfuhrregelungen.

Der nichtpräferenzielle Ursprung kann daher auch dann wichtig sein, wenn kein Zollvorteil beantragt wird.

Worum geht es bei den neuen Vorgaben?

Das Dokument legt Anforderungen an ein Ursprungszeugnis fest, das für bestimmte nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen verwendet wird.

Dabei geht es vor allem um die formale Gestaltung, die Gültigkeit, die Echtheit und die richtige Ausstellung des Ursprungszeugnisses.

Für Unternehmen ist besonders wichtig:
Solche Ursprungszeugnisse müssen nicht nur inhaltlich richtig sein. Sie müssen auch formal korrekt ausgestellt sein.

Gültigkeit des Ursprungszeugnisses

Das Ursprungszeugnis ist grundsätzlich 12 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig.

Bei der Zollabwicklung sollte daher immer geprüft werden, ob das Zeugnis zum Zeitpunkt der Verwendung noch gültig ist.

Ein abgelaufenes oder formal fehlerhaftes Ursprungszeugnis kann dazu führen, dass die vorgesehene Einfuhrregelung nicht angewendet werden kann.

Original, Kopien und Papierform

Wird das Ursprungszeugnis in Papierform ausgestellt, ist grundsätzlich nur das Original maßgeblich.

Das Original muss als „original“ gekennzeichnet sein. Zusätzliche Exemplare müssen als „copy“ bezeichnet werden.

Für Papierzeugnisse gelten bestimmte Formvorgaben, etwa zum Format, zur Papierqualität und zu Sicherheitsmerkmalen. Dazu gehört insbesondere ein gelbes Guillochenmuster, das Manipulationen erschweren und Fälschungen erkennbar machen soll.

Elektronische Ursprungszeugnisse

Auch elektronische Ursprungszeugnisse werden berücksichtigt.

Wenn ein Ursprungszeugnis elektronisch ausgestellt wird, soll es entsprechende Echtheitsmerkmale enthalten. Diese werden vom jeweiligen Drittland festgelegt.

Damit wird auch im Bereich des nichtpräferenziellen Ursprungs die Digitalisierung stärker vorangetrieben.

Korrekturen müssen ordnungsgemäß erfolgen

Eintragungen im Ursprungszeugnis dürfen nicht einfach überschrieben oder ausradiert werden.

Müssen Angaben korrigiert werden, ist der falsche Eintrag zu streichen und die richtige Angabe zu ergänzen. Die Korrektur muss abgezeichnet und von der ausstellenden Behörde bestätigt werden.

Nicht genutzte Felder müssen so gestrichen werden, dass nachträglich keine Angaben ergänzt werden können.

Seriennummer, Stempel und Unterschrift

Jedes Ursprungszeugnis muss eindeutig identifizierbar sein.

Dazu sind insbesondere erforderlich:

  • eine Seriennummer,
  • ein Stempel der ausstellenden Behörde,
  • die Unterschrift einer befugten Person.

Diese Angaben dienen der Echtheitsprüfung und sollen sicherstellen, dass das Dokument nachvollziehbar und überprüfbar ist.

Nachträgliche Ausstellung

Ein Ursprungszeugnis kann auch nachträglich ausgestellt werden.

In diesem Fall muss ein entsprechender Hinweis im Dokument angebracht werden. In der deutschen Sprachfassung lautet dieser Hinweis:

„Nachträglich ausgestellt“

Fehlt dieser Hinweis bei einer rückwirkenden Ausstellung, kann dies zu Problemen bei der Anerkennung führen.

Was Unternehmen in der Praxis beachten sollten

Unternehmen sollten Ursprungszeugnisse im Bereich des nichtpräferenziellen Ursprungs sorgfältig prüfen.

Wichtig sind vor allem folgende Fragen:

  • Liegt das Original vor?
  • Ist das Ursprungszeugnis noch gültig?
  • Ist das Ursprungsland korrekt angegeben?
  • Stimmen Warenbeschreibung, Menge und Gewicht?
  • Sind Seriennummer, Stempel und Unterschrift vorhanden?
  • Wurden Korrekturen ordnungsgemäß vorgenommen?
  • Ist bei nachträglicher Ausstellung der richtige Hinweis enthalten?
  • Passt das Ursprungszeugnis zur konkreten Einfuhrregelung?

Unser Fazit

Der nichtpräferenzielle Ursprung wird in der Praxis oft unterschätzt. Für viele Einfuhrregelungen ist er jedoch entscheidend (z.B.Einhebung von Schutzzöllen)

Die neuen Vorgaben zeigen deutlich:
Ursprungszeugnisse müssen vollständig, nachvollziehbar und formal korrekt sein. Unternehmen sollten daher ihre Prüfprozesse entsprechend anpassen und sicherstellen, dass Ursprungsnachweise vor der Zollabwicklung sorgfältig kontrolliert werden.

» Rückruf erbeten

Sie haben ein Anliegen oder eine Frage?
Schicken Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir rufen Sie gerne zurück.

callback

» Kontakt aufnehmen

Sie haben eine Frage oder benötigen unsere Hilfe?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

contact

» Skype

Und es geht auch per Skype!
Rufen Sie uns einfach an - natürlich weltweit zum Null-Tarif!

Hannl Customs Consulting