1. Ab wann und für welche Waren gilt die neue Regelung?
- Beginn: 24. Juli 2026, 00:01 Uhr US-Ostküstenzeit.
- Erfasst werden Waren, die nach den US-Ursprungsregeln als Erzeugnisse einer der 60 untersuchten Volkswirtschaften gelten. Dabei spielt der Versandort, der Sitz des Verkäufers oder das Land, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, nicht zwingend eine Rolle.
- Maßgeblich ist die Anmeldung zur Einfuhr zum Verbrauch beziehungsweise die Entnahme aus einem Zolllager zum Verbrauch.
- Hintergrund sind US-Untersuchungen des U.S. Trade Representative zur Frage, ob die betroffenen Volkswirtschaften Einfuhrverbote für Waren, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden, eingeführt und wirksam umgesetzt haben. Im Fall der Europäischen Union vertritt die USTR die Auffassung, dass ein entsprechendes Verbot nicht ausreichend wirksam durchgesetzt werde.
2. Enge Übergangsregel für Transitwaren
Der neue Zoll greift grundsätzlich noch nicht, wenn die Ware bereits vor dem 24. Juli 2026, 00:01 Uhr am Verladehafen auf ein Schiff verladen war, sich auf dem letzten Beförderungsmittel im Transit in die USA befand und vor dem 28. Juli 2026, 00:01 Uhr zur Einfuhr zum Verbrauch angemeldet oder aus einem Zolllager entnommen wird. Die Voraussetzungen sind durch Beförderungs- und Einfuhrunterlagen nachvollziehbar zu dokumentieren.
3. Wie wird der neue Zoll berechnet?
Ursprungsgruppe | Berechnung | Praxisbeispiel / Hinweis |
EU und Taiwan | Auffüllen auf insgesamt 10 % | MFN 4 % + Section 301 6 % = 10 %. Bei MFN 10 % oder höher fällt kein neuer Section-301-Zoll an. |
Japan, Südkorea, Schweiz | Auffüllen auf insgesamt 12,5 % | Der neue Zoll entspricht der Differenz zwischen MFN-Zoll und 12,5 %. |
Bestimmte Ländergruppe | MFN-Zoll + 10 % | Zusätzlicher Zoll von 10 %; für USMCA-konforme Waren aus Kanada/Mexiko gilt grundsätzlich eine Ausnahme. |
Übrige untersuchte Volkswirtschaften | MFN-Zoll + 12,5 % | Unter anderem China, Türkei, Vietnam, Australien und Brasilien. Weitere Sonderzölle können hinzukommen. |
MFN-Zoll bedeutet den regulären US-Zollsatz nach der allgemeinen Spalte 1 des HTSUS. Der neue Section-301-Zoll wird – abgesehen von den Auffüllregeln für EU, Taiwan, Japan, Südkorea und Schweiz – zusätzlich zum MFN-Zoll erhoben.
4. Keine Kumulation mit Section 232
Waren und Warenteile, die einem Section-232-Zoll unterliegen, sind vom neuen Forced-Labor-Zoll nach Section 301 ausdrücklich ausgenommen.
Das bedeutet:
- Der bestehende Section-232-Zoll bleibt anwendbar.
- Der neue Forced-Labor-Zoll nach Section 301 wird nicht zusätzlich erhoben.
- Entscheidend ist, ob die Ware tatsächlich unter eine der einschlägigen Section-232-Chapter-99-Positionen fällt.
Dies betrifft insbesondere bestimmte Stahl-, Aluminium- und Kupferwaren beziehungsweise Derivate, Fahrzeuge und Fahrzeugteile, schwere Nutzfahrzeuge, bestimmte Holzprodukte und bestimmte Halbleiterwaren.
5. Weitere Produktausnahmen
Zusätzlich bestehen allgemeine und länderspezifische Produktausnahmen. Ob eine Ausnahme anwendbar ist, muss anhand der konkreten HTSUS-Unterposition, des zollrechtlichen Ursprungs und der einschlägigen Chapter-99-Position geprüft werden.
Eine Ausnahme vom neuen Section-301-Zoll bedeutet nicht automatisch vollständige Zollfreiheit. Reguläre MFN-Zölle, Antidumpingzölle, Ausgleichszölle oder andere Abgaben können weiterhin anfallen.
6. Prüfung vor jeder Einfuhr
Vor der Einfuhr sollten insbesondere geprüft werden:
- US-zollrechtlicher Ursprung;
- exakte HTSUS-Unterposition;
- regulärer MFN-Zollsatz;
- einschlägige Chapter-99-Position;
- mögliche Section-232-Unterstellung;
- produkt- oder länderspezifische Ausnahme;
- Antidumping- und Ausgleichszölle;
- bei Transitwaren die Einhaltung und Dokumentation der Übergangsregel.
