Neue US-Section-301-Zölle ab 24. Juli 2026

Der bisherige US-Zusatzzoll nach Section 122 ist ausgelaufen. Seit 24. Juli 2026 gelten neue Section-301-Zölle für Waren mit Ursprung in einer der untersuchten Volkswirtschaften. Für EU-Waren wird der reguläre US-Zoll grundsätzlich auf eine Gesamtbelastung von 10 % aufgefüllt - statt wie bisher einen pauschalen 10-%-Zusatzzoll auf den MFN-Zoll aufzuschlagen.

1. Ab wann und für welche Waren gilt die neue Regelung?

  • Beginn: 24. Juli 2026, 00:01 Uhr US-Ostküstenzeit.
  • Erfasst werden Waren, die nach den US-Ursprungsregeln als Erzeugnisse einer der 60 untersuchten Volkswirtschaften gelten.
  • Maßgeblich ist die Anmeldung zur Einfuhr zum Verbrauch beziehungsweise die Entnahme aus einem Zolllager zum Verbrauch.
  • Hintergrund sind US-Untersuchungen zur Durchsetzung von Importverboten für Waren, die ganz oder teilweise unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden.

2. Enge Übergangsregel für Transitwaren

Der neue Zoll greift grundsätzlich noch nicht, wenn die Ware bereits vor dem 24. Juli 2026, 00:01 Uhr am Verladehafen auf ein Schiff verladen war, sich auf dem letzten Beförderungsmittel im Transit in die USA befand und vor dem 28. Juli 2026, 00:01 Uhr zur Einfuhr zum Verbrauch angemeldet oder aus einem Zolllager entnommen wird.

3. Wie wird der neue Zoll berechnet?

Ursprungsgruppe

Berechnung

Praxisbeispiel / Hinweis

EU und Taiwan

Auffüllen auf insgesamt 10 %

MFN 4 % + Section 301 6 % = 10 %. Bei MFN 10 % oder höher fällt kein neuer Section-301-Zoll an.

Japan, Südkorea, Schweiz

Auffüllen auf insgesamt 12,5 %

Der neue Zoll entspricht der Differenz zwischen MFN-Zoll und 12,5 %.

Bestimmte Ländergruppe

MFN-Zoll + 10 %

Zusätzlicher Zoll von 10 %; für USMCA-konforme Waren aus Kanada/Mexiko gilt grundsätzlich eine Ausnahme.

Übrige untersuchte Volkswirtschaften

MFN-Zoll + 12,5 %

Unter anderem China, Türkei, Vietnam, Australien und Brasilien. Weitere Sonderzölle können hinzukommen.

MFN-Zoll bedeutet der reguläre US-Drittlandszollsatz. Der neue Section-301-Zoll ist - außer bei den Auffüllregeln - zusätzlich zum MFN-Zoll zu zahlen.

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