Neue Nachweispflichten bei Stahlimporten ab 1. Oktober 2026 – Country of Melt and Pour

DAS WICHTIGSTE AUF EINEN BLICK

Ab 1. Oktober 2026 müssen Importeure für die von Anhang I der Verordnung (EU) 2026/1384 erfassten Stahlerzeugnisse das Land des „Schmelzens und Gießens“ (Country of Melt and Pour) nachweisen.

Primärer Nachweis ist ein Mill Test Certificate (MTC). Daraus müssen zumindest das Country of Melt and Pour und die Heat Number / Schmelznummer hervorgehen.

Die neue Nachweispflicht ist von der Beantragung eines Zollkontingents zu unterscheiden. Eine Kontingentnummer und die TARIC-Dokumentencodes für Melt & Pour erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Was bedeutet „Country of Melt and Pour“?

DEFINITION

Als Country of Melt and Pour gilt das Land, in dem der Rohstahl oder das Roheisen erstmals in flüssiger Form erzeugt und anschließend erstmals in einen festen Zustand gegossen wurde. Auch das Wiedereinschmelzen von Schrott ist umfasst.

Das Melt-&-Pour-Land ist daher nicht automatisch mit dem Ursprungsland, Ausfuhrland, Versendungsland oder dem Land der letzten Bearbeitung identisch.

 

Welcher Nachweis ist erforderlich?

MILL TEST CERTIFICATE – MINDESTINHALT

Zwingend erforderlich: Country of Melt and Pour sowie Heat Number / Schmelznummer.

Für die eindeutige Zuordnung empfohlen: Stahlwerk/Hersteller, Produktbezeichnung, Stahlgüte, Abmessungen, Menge, Coil-/Batch-Nummer sowie Bestell-, Rechnungs- oder Lieferreferenz.

Wichtig: Es gibt kein einheitliches EU-Muster für das Mill Test Certificate. Maßgeblich sind die erforderlichen Angaben, deren Überprüfbarkeit und die eindeutige Zuordnung zur eingeführten Ware.

ENTWURF EINES MILL TEST CERTIFICATE

Auf dieser Seite wird ein unverbindlicher Entwurf eines „Mill Test Certificate / Country of Melt and Pour Certificate“ als Arbeitshilfe zum Download bereitgestellt.

Der Entwurf ist kein amtliches Formular. Er soll Lieferanten und Stahlwerken zeigen, welche Angaben für eine nachvollziehbare Zollabfertigung zweckmäßig sind.

(MTC Entwurf im Anhang)

 

Übergangsregelung und alternative Nachweise

WENN DAS MTC UNVOLLSTÄNDIG IST

Fehlt in einem vorhandenen Mill Test Certificate das Country of Melt and Pour oder die Heat Number, können ergänzende Geschäfts- oder Produktionsunterlagen herangezogen werden, sofern daraus die fehlende Angabe eindeutig hervorgeht.

ÜBERGANGSREGELUNG BIS 30. SEPTEMBER 2027

Vom 1. Oktober 2026 bis 30. September 2027 können die in der Durchführungsverordnung genannten Alternativdokumente ausnahmsweise auch als eigenständiger Nachweis akzeptiert werden, wenn kein MTC vorliegt.

Auch dann müssen sowohl das Country of Melt and Pour als auch die Heat Number enthalten sein. Ab 1. Oktober 2027 entfällt diese Möglichkeit des eigenständigen Ersatznachweises nach der derzeitigen Rechtslage.

 

TARIC-Codierungen für die Zollanmeldung

LÄNDERCODES – COUNTRY OF MELT AND POUR

TARIC-Code

Country of Melt and Pour

Y376

China

Y377

Indien

Y378

Indonesien

Y379

Vietnam

Y380

Malaysia

Y381

Algerien

Y382

Japan

Y383

Korea

Y384

Türkiye

Y385

Iran

Y386

Europäische Union

Y387

Alle übrigen Länder

PRAXISHINWEIS ZU Y387

Für alle Länder, die nicht einzeln mit Y376 bis Y386 aufgeführt sind, ist Y387 („other countries“) vorgesehen. Beispiele sind die USA, die Schweiz, die Ukraine oder Brasilien. Das konkrete Land muss aus dem zugrunde liegenden Nachweis eindeutig hervorgehen.

DOKUMENTENCODES – ART DES NACHWEISES

Code

Nachweis

C131

Mill Test Certificate / Walzwerksbescheinigung

C132

Rechnung mit Country of Melt and Pour und Heat Number

C133

Lieferschein mit Country of Melt and Pour und Heat Number

C134

Qualitätsbescheinigung oder Klausel in ausgeführter Bestellung / Vertrag mit den erforderlichen Angaben

C135

Langzeit-Lieferantenerklärung mit den erforderlichen Angaben

C136

Kostenrechnungs- oder Produktionsunterlagen mit den erforderlichen Angaben

C137

Zollpapier des Ausfuhrlandes mit den erforderlichen Angaben

C138

Geschäftskorrespondenz mit den erforderlichen Angaben

C139

Produktionsbeschreibung mit den erforderlichen Angaben

 

Kontingentnummer und TARIC-Dokumentencode sind nicht dasselbe

ABGRENZUNG IN DER PRAXIS

Angabe

Funktion

Kontingentnummer

Beantragung eines konkreten Zollkontingents. Bei Zuteilung kann der 50-%-Außerkontingentszoll vermieden werden.

Y376–Y387

Erklärung des Country of Melt and Pour.

C131–C139

Erklärung, mit welchem Dokument das Country of Melt and Pour und die Heat Number nachgewiesen werden.

BEISPIEL

Angabe

Beispiel

Ware

Betroffenes Stahlprodukt

Country of Melt and Pour

Türkiye

TARIC-Ländercode

Y384

Nachweis

Mill Test Certificate

TARIC-Dokumentencode

C131

Heat Number

H-2026-4711

Kontingentnummer

Gegebenenfalls zusätzlich und separat anzumelden

 

Was passiert ohne ausreichenden Nachweis?

RECHTSFOLGE

Kann das Country of Melt and Pour nicht mit geeigneten und überprüfbaren Nachweisen erklärt werden, darf die betroffene Einfuhr nicht zum freien Verkehr abgefertigt werden. Die Durchführungsverordnung sieht bei fehlender ordnungsgemäßer Erklärung und Nachweisführung die Ablehnung der Einfuhr vor.

Es genügt daher nicht, auf ein Zollkontingent zu verzichten und den 50-%-Außerkontingentszoll zu entrichten. Die Melt-&-Pour-Nachweispflicht besteht für die erfassten Waren zusätzlich.

 

Was sollten Importeure jetzt tun?

PRAXIS-CHECK VOR VERSAND

Prüfschritt

Praxisfrage

1

Fällt die KN-/TARIC-Warennummer unter Anhang I der Verordnung (EU) 2026/1384?

2

Liegt vor Versand ein Mill Test Certificate vor?

3

Enthält es Country of Melt and Pour und Heat Number?

4

Lässt sich die Heat Number eindeutig der eingeführten Ware / Charge zuordnen?

5

Sind Rechnung, Lieferschein und Produktionsunterlagen widerspruchsfrei?

6

Sind der richtige Y-Code und der passende C-Code für die Zollanmeldung bekannt?

7

Wird zusätzlich ein Zollkontingent beantragt? Dann ist die Kontingentnummer separat zu behandeln.

EMPFOHLENE LIEFERANTENVORGABE

“For steel products subject to Regulation (EU) 2026/1384, a Mill Test Certificate showing the Country of Melt and Pour and the applicable Heat Number must be provided prior to shipment.”

 

Wichtige Termine

ZEITPLAN

Datum

Bedeutung

1. Juli 2026

Start des neuen EU-Stahlkontingentsystems; grundsätzlich 50 % Außerkontingentszoll.

1. Oktober 2026

Beginn der Verpflichtung zur Erklärung und zum Nachweis des Country of Melt and Pour.

30. September 2027

Ende der Übergangsfrist für eigenständige Alternativnachweise ohne MTC.

ab 1. Oktober 2027

MTC grundsätzlich als Basisnachweis; ergänzende Unterlagen können fehlende Angaben eines vorhandenen MTC unterstützen.

 

Rechtsgrundlagen und Quellen

RECHTSGRUNDLAGEN

Verordnung (EU) 2026/1384 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 – EU-Stahlregelung mit Zollkontingenten und 50-%-Außerkontingentszoll.

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1963 der Kommission vom 28. August 2026 – Nachweise zum Country of Melt and Pour; Anwendung ab 1. Oktober 2026.

BMF-Newsletter Zoll vom 25. September 2026 – „Einfuhr von Stahlwaren / Nachweise für das Land des Schmelzens und Gießens“.

TARIC / nationale Zolltarife: aktuelle Codierungen und Maßnahmen sind bei jeder konkreten Einfuhr anhand der gültigen Warennummer zu prüfen.

EU-Rechtsquelle: eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1963/oj

EU-Rechtsquelle: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1384/oj

Zollnahe Übersicht zu Y376–Y387 und C131–C139: www.emta.ee/ariklient/toll-kaubavahetus/kauba-maksustamine/tollimaks

HINWEIS

Stand: 25. September 2026. Dieser Beitrag dient der praktischen Orientierung. Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Einfuhr geltenden Rechtsvorschriften und TARIC-Maßnahmen sowie die konkrete KN-/TARIC-Einreihung der Ware.

 

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