Was bedeutet „Country of Melt and Pour“?
DEFINITION |
Als Country of Melt and Pour gilt das Land, in dem der Rohstahl oder das Roheisen erstmals in flüssiger Form erzeugt und anschließend erstmals in einen festen Zustand gegossen wurde. Auch das Wiedereinschmelzen von Schrott ist umfasst. Das Melt-&-Pour-Land ist daher nicht automatisch mit dem Ursprungsland, Ausfuhrland, Versendungsland oder dem Land der letzten Bearbeitung identisch. |
Welcher Nachweis ist erforderlich?
MILL TEST CERTIFICATE – MINDESTINHALT |
Zwingend erforderlich: Country of Melt and Pour sowie Heat Number / Schmelznummer. Für die eindeutige Zuordnung empfohlen: Stahlwerk/Hersteller, Produktbezeichnung, Stahlgüte, Abmessungen, Menge, Coil-/Batch-Nummer sowie Bestell-, Rechnungs- oder Lieferreferenz. Wichtig: Es gibt kein einheitliches EU-Muster für das Mill Test Certificate. Maßgeblich sind die erforderlichen Angaben, deren Überprüfbarkeit und die eindeutige Zuordnung zur eingeführten Ware. |
ENTWURF EINES MILL TEST CERTIFICATE |
Auf dieser Seite wird ein unverbindlicher Entwurf eines „Mill Test Certificate / Country of Melt and Pour Certificate“ als Arbeitshilfe zum Download bereitgestellt. Der Entwurf ist kein amtliches Formular. Er soll Lieferanten und Stahlwerken zeigen, welche Angaben für eine nachvollziehbare Zollabfertigung zweckmäßig sind. (MTC Entwurf im Anhang) |
Übergangsregelung und alternative Nachweise
WENN DAS MTC UNVOLLSTÄNDIG IST |
Fehlt in einem vorhandenen Mill Test Certificate das Country of Melt and Pour oder die Heat Number, können ergänzende Geschäfts- oder Produktionsunterlagen herangezogen werden, sofern daraus die fehlende Angabe eindeutig hervorgeht. |
ÜBERGANGSREGELUNG BIS 30. SEPTEMBER 2027 |
Vom 1. Oktober 2026 bis 30. September 2027 können die in der Durchführungsverordnung genannten Alternativdokumente ausnahmsweise auch als eigenständiger Nachweis akzeptiert werden, wenn kein MTC vorliegt. Auch dann müssen sowohl das Country of Melt and Pour als auch die Heat Number enthalten sein. Ab 1. Oktober 2027 entfällt diese Möglichkeit des eigenständigen Ersatznachweises nach der derzeitigen Rechtslage. |
TARIC-Codierungen für die Zollanmeldung
LÄNDERCODES – COUNTRY OF MELT AND POUR | |
TARIC-Code | Country of Melt and Pour |
Y376 | China |
Y377 | Indien |
Y378 | Indonesien |
Y379 | Vietnam |
Y380 | Malaysia |
Y381 | Algerien |
Y382 | Japan |
Y383 | Korea |
Y384 | Türkiye |
Y385 | Iran |
Y386 | Europäische Union |
Y387 | Alle übrigen Länder |
PRAXISHINWEIS ZU Y387 |
Für alle Länder, die nicht einzeln mit Y376 bis Y386 aufgeführt sind, ist Y387 („other countries“) vorgesehen. Beispiele sind die USA, die Schweiz, die Ukraine oder Brasilien. Das konkrete Land muss aus dem zugrunde liegenden Nachweis eindeutig hervorgehen. |
DOKUMENTENCODES – ART DES NACHWEISES | |
Code | Nachweis |
C131 | Mill Test Certificate / Walzwerksbescheinigung |
C132 | Rechnung mit Country of Melt and Pour und Heat Number |
C133 | Lieferschein mit Country of Melt and Pour und Heat Number |
C134 | Qualitätsbescheinigung oder Klausel in ausgeführter Bestellung / Vertrag mit den erforderlichen Angaben |
C135 | Langzeit-Lieferantenerklärung mit den erforderlichen Angaben |
C136 | Kostenrechnungs- oder Produktionsunterlagen mit den erforderlichen Angaben |
C137 | Zollpapier des Ausfuhrlandes mit den erforderlichen Angaben |
C138 | Geschäftskorrespondenz mit den erforderlichen Angaben |
C139 | Produktionsbeschreibung mit den erforderlichen Angaben |
Kontingentnummer und TARIC-Dokumentencode sind nicht dasselbe
ABGRENZUNG IN DER PRAXIS | |
Angabe | Funktion |
Kontingentnummer | Beantragung eines konkreten Zollkontingents. Bei Zuteilung kann der 50-%-Außerkontingentszoll vermieden werden. |
Y376–Y387 | Erklärung des Country of Melt and Pour. |
C131–C139 | Erklärung, mit welchem Dokument das Country of Melt and Pour und die Heat Number nachgewiesen werden. |
BEISPIEL | |
Angabe | Beispiel |
Ware | Betroffenes Stahlprodukt |
Country of Melt and Pour | Türkiye |
TARIC-Ländercode | Y384 |
Nachweis | Mill Test Certificate |
TARIC-Dokumentencode | C131 |
Heat Number | H-2026-4711 |
Kontingentnummer | Gegebenenfalls zusätzlich und separat anzumelden |
Was passiert ohne ausreichenden Nachweis?
RECHTSFOLGE |
Kann das Country of Melt and Pour nicht mit geeigneten und überprüfbaren Nachweisen erklärt werden, darf die betroffene Einfuhr nicht zum freien Verkehr abgefertigt werden. Die Durchführungsverordnung sieht bei fehlender ordnungsgemäßer Erklärung und Nachweisführung die Ablehnung der Einfuhr vor. Es genügt daher nicht, auf ein Zollkontingent zu verzichten und den 50-%-Außerkontingentszoll zu entrichten. Die Melt-&-Pour-Nachweispflicht besteht für die erfassten Waren zusätzlich. |
Was sollten Importeure jetzt tun?
PRAXIS-CHECK VOR VERSAND | |
Prüfschritt | Praxisfrage |
1 | Fällt die KN-/TARIC-Warennummer unter Anhang I der Verordnung (EU) 2026/1384? |
2 | Liegt vor Versand ein Mill Test Certificate vor? |
3 | Enthält es Country of Melt and Pour und Heat Number? |
4 | Lässt sich die Heat Number eindeutig der eingeführten Ware / Charge zuordnen? |
5 | Sind Rechnung, Lieferschein und Produktionsunterlagen widerspruchsfrei? |
6 | Sind der richtige Y-Code und der passende C-Code für die Zollanmeldung bekannt? |
7 | Wird zusätzlich ein Zollkontingent beantragt? Dann ist die Kontingentnummer separat zu behandeln. |
EMPFOHLENE LIEFERANTENVORGABE |
“For steel products subject to Regulation (EU) 2026/1384, a Mill Test Certificate showing the Country of Melt and Pour and the applicable Heat Number must be provided prior to shipment.” |
Wichtige Termine
ZEITPLAN | |
Datum | Bedeutung |
1. Juli 2026 | Start des neuen EU-Stahlkontingentsystems; grundsätzlich 50 % Außerkontingentszoll. |
1. Oktober 2026 | Beginn der Verpflichtung zur Erklärung und zum Nachweis des Country of Melt and Pour. |
30. September 2027 | Ende der Übergangsfrist für eigenständige Alternativnachweise ohne MTC. |
ab 1. Oktober 2027 | MTC grundsätzlich als Basisnachweis; ergänzende Unterlagen können fehlende Angaben eines vorhandenen MTC unterstützen. |
Rechtsgrundlagen und Quellen
RECHTSGRUNDLAGEN |
Verordnung (EU) 2026/1384 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2026 – EU-Stahlregelung mit Zollkontingenten und 50-%-Außerkontingentszoll. Durchführungsverordnung (EU) 2026/1963 der Kommission vom 28. August 2026 – Nachweise zum Country of Melt and Pour; Anwendung ab 1. Oktober 2026. BMF-Newsletter Zoll vom 25. September 2026 – „Einfuhr von Stahlwaren / Nachweise für das Land des Schmelzens und Gießens“. TARIC / nationale Zolltarife: aktuelle Codierungen und Maßnahmen sind bei jeder konkreten Einfuhr anhand der gültigen Warennummer zu prüfen. EU-Rechtsquelle: eur-lex.europa.eu/eli/reg_impl/2026/1963/oj EU-Rechtsquelle: eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1384/oj Zollnahe Übersicht zu Y376–Y387 und C131–C139: www.emta.ee/ariklient/toll-kaubavahetus/kauba-maksustamine/tollimaks |
HINWEIS |
Stand: 25. September 2026. Dieser Beitrag dient der praktischen Orientierung. Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Einfuhr geltenden Rechtsvorschriften und TARIC-Maßnahmen sowie die konkrete KN-/TARIC-Einreihung der Ware. |
