Neue Kostenlogik bei Drittlandsimporten in die EU und bei Paketversand nach Österreich

Bei Warenimporten aus Drittstaaten, etwa aus China, UK, USA oder über Plattformen wie Shein, Temu oder AliExpress, können künftig mehrere Kostenebenen zusammenkommen.

1. EU-Zollrecht: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze

Bisher sind Waren unter 150 Euro zwar einfuhrumsatzsteuerpflichtig, aber grundsätzlich zollfrei. Diese Zollbefreiung für E-Commerce-Kleinpakete wird abgeschafft . Die EU sieht übergangsweise ab 1. Juli 2026 einen festen Zoll von 3 Euro je unterschiedlicher Warenkategorie bzw. Tarifunterposition je Sendung für Kleinsendungen unter 150 Euro vor.

2. Beispiel: 1 Paket mit zwei T-Shirts

Ein österreichischer Kunde bestellt bei Shein:

Ware

Beispielhafte Tariflogik

1 T-Shirt aus Baumwolle

eigene Tarifposition / Warenkategorie

1 T-Shirt aus synthetischen Spinnstoffen

andere Tarifposition / Warenkategorie

Wenn beide Waren in einem Paket unter 150 Euro eingeführt werden, können vereinfacht folgende Zusatzkosten entstehen:

Kostenblock

Berechnung

Zusatzkosten

EU Pauschalzoll

2 Warenkategorien x € 3,00

€ 6,00

Österr. Paketsteuer

1 Paket x € 2,00

€ 2,00

Handling-/Import-Fee

Höhe noch unbekannt

offen (VO fehlt)

Zusatzbelastung ohne Handling-Fee: incl. 20 % EUST auf Pauschalzoll = 9,20 Euro

Die EU-Handling-Fee ist als zusätzlicher Kostenblock vorgesehen, ihre konkrete Höhe steht aber noch nicht fest. Sie sollte daher in Kalkulationen als variable Position berücksichtigt werden.

3. Was ändert sich bei mehreren Paketen?

Versandstruktur

EU-Pauschalzoll

AT-Paketsteuer

EUSt anteilig

Zusatzkosten ohne Handling Fee

1 Paket mit 2 unterschiedlichen T-Shirts

€ 6,00

€ 2,00

€ 1,20

€ 9,20

2 Pakete mit je einem unterschiedlichen T-Shirt

€ 6,00

€ 4,00

€ 1,20

€ 11,20

3 Pakete mit unterschiedlichen Warenkategorien

€ 9,00

€ 6,00

€ 1,80

€ 16,80

3 Pakete mit T-Shirts aus einer Warenkategorie

€ 3,00

€ 6,00

€ 0,60

€ 9,60

Der wesentliche Unterschied:

Beim EU-Pauschalzoll zählt die Ware bzw. Warenkategorie im Paket. Bei der österreichischen Paketsteuer zählt hingegen das zugestellte Paket bzw. nach Wahlrecht des Versandhändlers die Bestellung.

Wichtiger Hinweis: Österreichische Paketsteuer ist unabhängig vom Drittlandsbezug (noch in Begutachtung = "Entwurf")

Die österreichische Paketsteuer ist keine Importabgabe und hängt daher nicht davon ab, ob die Ware aus einem Drittland, aus der EU oder aus Österreich kommt.

Sie soll nach dem österreichischen Entwurf immer dann greifen, wenn:

  1. ein Paket in Österreich zugestellt wird,
  2. die Zustellung im Rahmen eines Versandhandelsumsatzes erfolgt,
  3. der Versandhändler oder die Plattform im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mehr als 100 Mio. Euro Versandhandelsumsätze im Inland erzielt hat.

Der Entwurf sieht ausdrücklich vor, dass es nicht darauf ankommt, wo sich die Ware bei Bestellung befindet; umfasst sein sollen daher Einfuhr-, innergemeinschaftlicher und nationaler Versandhandel.

Die österreichische Paketsteuer beträgt grundsätzlich 2 Euro pro zugestelltem Paket; alternativ kann der Versandhändler für einen Erklärungszeitraum 2 Euro pro Bestellung berechnen.

 

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