Die neue Regelung betrifft 26 Stahl-Warenkategorien und ein jährliches Gesamtzollkontingent von rund 18,35 Mio. Tonnen. Wird das einschlägige Kontingent ausgeschöpft oder kann eine Einfuhr keinem begünstigten Kontingent zugeordnet werden, fällt ein zusätzlicher Außerkontingentszoll von 50 % an.
Wichtig ist, das nicht automatisch alle Stahlimporte mit 50 % belastet sind. Entscheidend sind immer die konkrete KN-/TARIC-Nummer, die Warenkategorie, das nichtpräferenzielle Ursprungsland, die verfügbare länderbezogene Quote und die passende 09.xxxx-Kontingentnummer.
Wie funktioniert die Kontingentlogik?
Die Grundverordnung legt zunächst die betroffenen Stahlproduktkategorien und die globalen Jahresmengen fest. Die Durchführungsverordnung teilt diese Mengen auf einzelne Ursprungsländer, Ländergruppen und Restkontingente auf. Die Kontingente werden quartalsweise verwaltet.
Die Bedeutung in der täglichen Praxis?
Zunächst muss geprüft werden, ob die Ware überhaupt unter eine der betroffenen Stahlkategorien fällt. Danach ist festzustellen, welchem Ursprung die Ware zollrechtlich zuzuordnen ist und ob für dieses Ursprungsland ein länderspezifisches Kontingent, ein FHA-/FTA-Kontingent oder nur ein Restkontingent zur Verfügung steht. Erst danach kann entschieden werden, ob die Ware kontingentsbegünstigt eingeführt werden kann oder ob ein Risiko des 50-%-Zusatzzolls besteht.
Besondere Bedeutung für Stahlrohre, Profile, Bleche und Drahtwaren
Besonders praxisrelevant ist die neue Regelung unter anderem für Bleche und Bänder aus Stahl, warm- und kaltgewalzte Stahlerzeugnisse, metallisch oder organisch beschichtete Bleche, Stäbe, Profile, Walzdraht, Betonstahl, nahtlose und geschweißte Rohre, Hohlprofile, Gasleitungen, große geschweißte Rohre sowie sonstige Rohrwaren und Drahtprodukte.
Gerade bei Stahlrohren und Stahlprofilen ist eine genaue Einreihung nach KN-/TARIC-Code zwingend erforderlich. Schon kleine Unterschiede bei Abmessung, Herstellungsart, Werkstoff oder Oberflächenbehandlung können zu einer anderen Warenkategorie und damit zu einer anderen Kontingentnummer führen.
CBAM bleibt zusätzlich zu beachten
Neben der Stahlschutzmaßnahme ist bei vielen Eisen- und Stahlerzeugnissen auch CBAM zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass neben der zolltariflichen Prüfung auch Emissionsdaten, Herstellerangaben, Produktionsanlagen und gegebenenfalls Angaben zu Vorläuferstoffen relevant werden.
Die Stahlschutzmaßnahme und CBAM sind rechtlich unterschiedliche Themen, treffen in der Praxis aber häufig dieselben Waren. Unternehmen sollten daher nicht nur die Zollkontingente prüfen, sondern parallel sicherstellen, dass die erforderlichen CBAM-Daten vom Lieferanten bzw. Hersteller beschafft werden können.
Mill Certificate und „Melt & Pour“
Zusätzlich gewinnt der Nachweis des Schmelz- und Gießlandes an Bedeutung. Für Stahlwaren wird künftig verstärkt zu prüfen sein, in welchem Land der Stahl ursprünglich erschmolzen und erstmals in feste Form gegossen wurde. Ein klassisches Ursprungszeugnis reicht dafür nicht zwingend aus, weil das zollrechtliche Ursprungsland vom sogenannten country of melt and pour abweichen kann.
Unternehmen sollten daher frühzeitig mit ihren Lieferanten klären, ob geeignete Mill Certificates, Werkszeugnisse, Heat Numbers und Chargennachweise verfügbar sind.
Die Pflicht zur Vorlage eines Melt-&-Pour-Nachweises gilt nicht bereits ab 01.07.2026, sondern ab 01.10.2026. Rechtsgrundlage ist Art. 4 Abs. 1 VO (EU) 2026/1384. Der Einführer muss zum Zeitpunkt der Einfuhr überprüfbare geeignete Nachweise vorlegen, etwa eine Walzwerksbescheinigung bzw. ein Mill Test Certificate, aus denen das Land hervorgeht, in dem der Stahl ursprünglich erschmolzen und erstmals in feste Form gegossen wurde. Die konkrete Art der zulässigen Nachweise wird noch durch einen Durchführungsrechtsakt der Kommission nach Art. 4 Abs. 2 VO (EU) 2026/1384 festgelegt; dieser ist spätestens bis 31.08.2026 zu erlassen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Wie bereits in unseren Artikel vom 08.05.2026 ausgeführt, reicht es nicht mehr aus, Stahlimporte nur nach Zollsatz und Ursprung zu prüfen. Unternehmen müssen ihre Lieferketten, Ursprungsnachweise, CBAM-Daten und Kontingentrisiken gemeinsam betrachten.
Importeure, Spediteure und Zollvertreter sollten ihre Stahlimporte kurzfristig systematisch prüfen:
- Fällt die Ware unter eine betroffene Stahlkategorie?
- Welche KN-/TARIC-Nummer ist zutreffend?
- Welches nichtpräferenzielle Ursprungsland liegt vor?
- Gibt es ein länderspezifisches Kontingent?
- Welche 09.xxxx-Kontingentnummer ist zu verwenden?
- Ist das Kontingent noch verfügbar?
- Besteht zusätzlich CBAM-Pflicht?
- Sind Mill Certificates und Melt-&-Pour-Nachweise verfügbar?
- Kommt bei unsicherer Kontingentsituation ein besonderes Zollverfahren, etwa Zolllager oder aktive Veredelung, in Betracht?
Unsere Unterstützung
Wir unterstützen Unternehmen bei der zollrechtlichen Prüfung der neuen EU-Stahlschutzmaßnahmen, insbesondere bei der Einreihung der Waren, der Zuordnung zur richtigen Stahlkategorie, der Prüfung der länderspezifischen Kontingente, der Auswahl der richtigen Kontingentnummer und der Bewertung möglicher Alternativen wie Zolllager oder aktive Veredelung.
Zudem beraten wir bei der Schnittstelle zu CBAM, bei der Lieferantenabfrage, bei Mill Certificates und bei der Vorbereitung belastbarer Importprozesse.
Unser Ziel: Stahlimporte rechtzeitig absichern, 50-%-Zusatzzölle vermeiden und Zoll-, CBAM- und Compliance-Risiken frühzeitig erkennen.
