Hintergrund und Einordnung
Russlands Angriffskrieg und hybride Aktivitäten haben erhebliche Auswirkungen auf:
- Energiepreise und Versorgungssicherheit
- Inflation und Haushaltsstabilität
- Investitionen, Kapitalmärkte und Finanzsysteme
- Sicherheit und Verteidigungsausgaben der EU
Die neuen Sofortmaßnahmen richten sich daher gezielt gegen zentrale Finanzierungsquellen des russischen Staates, insbesondere gegen Vermögenswerte der russischen Zentralbank.
Kern der neuen Maßnahmen
Striktes Transferverbot
Verboten sind alle direkten und indirekten Transfers von
- Vermögenswerten und Reserven der Zentralbank Russlands
- Vermögenswerten verbundener Einrichtungen
(z. B. National Wealth Fund, treuhänderische Strukturen)
Das Verbot gilt EU-weit, unmittelbar und auch über Intermediäre oder Drittstaaten.
Getrennte Verwaltung blockierter Gelder
- Erträge, Zinsen oder Rückflüsse aus blockierten Vermögenswerten
- dürfen nicht ausgezahlt
- nicht weitergeleitet
- nicht verrechnet werden
- Diese Barbestände müssen separat verwaltet werden
Es handelt sich um keinen Eigentumsentzug, sondern einde temporäre Blockade (reversibel).
Neue Pflichten für Marktteilnehmer
Erweiterte Meldepflichten
Meldepflichtig sind u. a.:
- Banken und Finanzinstitute
- Versicherungen und Rückversicherer
- Zentralbanken und Zentralverwahrer
- Zentrale Gegenparteien
- weitere Finanzintermediäre
Zu melden sind:
- Art, Wert und Struktur der Vermögenswerte
- Eigentümer, Kontrolle und Endbegünstigte
- auch Kryptowerte und nicht-monetäre Assets
Es ist eine Erstmeldung bis März 2026 abzugeben, in der Folge sind vierteljährliche Meldungen erforderlich.
Rechtlicher Schutz für EU-Unternehmen
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Keine Erfüllung von Zahlungs- oder Schadenersatzansprüchen Russlands
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Russische Gerichts- oder Schiedssprüche:
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werden nicht anerkannt
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nicht vollstreckt in der EU
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Beweislast liegt bei der russischen Anspruchspartei
Haftungssicherheit für Unternehmen bei sanktionskonformer Ablehnung.
Bedeutung für die Unternehmenspraxis
Die neuen Sofortmaßnahmen betreffen insbesondere:
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Treasury und Cash-Management
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Investitionen, Beteiligungen und Rückflüsse
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Altverträge mit Russland-Bezug
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Konzerninterne Finanzströme
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Drittland- und Treuhandstrukturen
Sanktions-Compliance endet nicht beim Export – Finanz-, Eigentums- und Zahlungsstrukturen müssen mitgeprüft werden.
