Interim-Handelsabkommen EU – Chile

Zum 1. Februar 2025 tritt das Interim-Handelsabkommen (ITA) zwischen der EU und Chile in Kraft und ersetzt das bisherige Assoziierungsabkommen EU-Chile.

Mit dem Inkrafttreten des Interim-Handelsabkommen werden die bis-herigen präferenziellen Ursprungsnachweise, hier Warenverkehrsbeschei-nigung EUR. 1 und Rechnungserklärungen gemäß dem bisherigen Abkommen nicht mehr akzeptiert.

Es sind somit Ursprungserklärungen mit REX-Nummern zu verwenden.

Weiterführende Hinweise

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_6542

https://policy.trade.ec.europa.eu/eu-trade-relationships-country-and-region/countries-and-regions/chile/eu-chile-agreement_en

Mit dem neuen Abkommen werden vereinfachte Regeln für die Feststellung des präferenziellen Ursprungs einhergehen.

Sollten Sie noch nicht in REX registriert sein, ist das die Gelegenheit, im EU-Trader-Poratl die Registrierung vorzunehmen.

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