Zusammenfassung der Änderungen:
a) Änderung bei den D Klauseln
Die DAT Delivered at Terminal Klausel wurde gestrichen.
Anstelle der DAT Klausel kann die DAP Klausel oder der neue Term DPU (Delivered at Place, un-
loaded) verwendet werden. Im Unterschied zu DAP, bei der die Waren am Bestimmungsort entlade-
bereit geliefert werden, ist bei DPU die Entladung grundsätzlich inkludiert.
b) Änderung der Versicherungsdeckung bei CIP Klauseln
Die Versicherungsdeckung bei CIP lautet nun ICC-A (Institut Cargo Clauses: All Risk). Bei den
CIF Klauseln bleibt weiterhin die ICC-C (Mindestversicherungsschutz gegen benannte Schadens-
ereignisse) bestehen.
c) FCA mit Zusatzoption
Bei der Absenderklausel FCA (Free Carrier – frei Frachtführer) wurde neu eine Zusatzoption zu
Bordkonnossementen (auch On-Board-B/L oder „shipped on board Bill of Lading) in die Incoterms
aufgenommen. Diese Zusatzoption kann bei Akkreditiv Abwicklungen notwendig sein, weil darin
bestätigt wird, dass die Waren an Bord eines Seeschiffes übernommen wurden oder dass dies zu-
mindest beachsichtigt ist.
d) FCA/DAP, DPU und DDP – Transporte auf Incoterms Basis selbst organisieren
Neu ist, dass bei den vorgenannten Klauseln der Transport auch durch den Verkäufer oder Käufer mit
eigenem Transportmitteln durchgeführt werden kann.
e) Anforderungen und Pflichten im Zusammenhang mit Seefrachten
In den Erläuterungen zu den Incoterms sind Präzisierungen in Bezug auf die Zuständigkeit von
Käufer und Verkäufer vorgenommen worden. Darin sind beispielsweise Regelungen im Zusammen-
hang mit der Zurverfügungstellung von Daten, Warensicherheit, Ein- und Ausfuhrabwicklungen,
sowie Genehmigungen und Lizenzen zu finden.
Sieben Klauseln "EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU und DDP" sind für alle Transportarten (auch Binnenschiff- und Seeschifffahrt anwendbar.
FAS, FOB, CFR und CIF Klauseln bleiben für den Schiffsverkehr unverändert bestehen.