Gesamtsicherheiten
Die Verpflichtungserklärung des Sicherungsgebers muss auf Georgien ausgedehnt werden. Der Sicherungsgeber ist zu beauftragen, die bestehende Verpflichtungserklärung anzupassen und für Georgien einen Zustellbevollmächigten zu benennen. Auch sollte geprüft werden, ob die die Ausdehnung des Geltungsbereichs auch Auswirkungen auf den Referenzbetrag der Gesamtsicherheit hat.
Zollstellen für das Versandverfahren in Georgien
Im Versandverfahren mit Georgien ist eine korrekte für das Versandverfahren zuständige Durchgangszollstelle und eine Bestimmungszollstelle in Georgien anzugeben.
Um Probleme und Verzögerungen im Warenverkehr mit Georgien zu vermeiden, sollte zumindest in der Startphase die korrekte Durchgangszollstelle (Eingangszollstelle in Georgien) und die korrekte Bestimmungszollstelle eingetragen werden. Informationen über die für das Versandverfahren zuständigen Zollstellen in Europa sind auf folgender Internetseite publiziert: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/col/col_home.jsp?Lang=de&Screen=0