Georgien wird am 01.Februar 2025 Mitglied des gemeinsamen Versandverfahrens CTC

Ab 01.02.2025 gibt es ein neues Mitglied des gemeinsamen Versandverfahrens (CTC). Um im Warenverkehr mit Georgien im gemeinsamen Versandverfahren agieren zu können, sind unverzüglich Maßnahmen zu treffen.

Gesamtsicherheiten

Die Verpflichtungserklärung des Sicherungsgebers muss auf Georgien ausgedehnt werden.  Der Sicherungsgeber ist zu beauftragen, die bestehende Verpflichtungserklärung anzupassen und für Georgien einen Zustellbevollmächigten zu benennen. Auch sollte geprüft werden, ob die die Ausdehnung des Geltungsbereichs auch Auswirkungen auf den Referenzbetrag der Gesamtsicherheit hat. 

Zollstellen für das Versandverfahren in Georgien

Im Versandverfahren mit Georgien ist eine korrekte für das Versandverfahren zuständige Durchgangszollstelle und  eine Bestimmungszollstelle in Georgien anzugeben.

Um Probleme und Verzögerungen im Warenverkehr mit Georgien zu vermeiden, sollte zumindest in der Startphase die korrekte Durchgangszollstelle (Eingangszollstelle in Georgien) und die korrekte Bestimmungszollstelle eingetragen werden. Informationen über die für das Versandverfahren zuständigen Zollstellen in Europa sind auf folgender Internetseite publiziert: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/col/col_home.jsp?Lang=de&Screen=0

 

 

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