Das zum 21. November 2019 in Kraft getretene Abkommen der EU und Singapore beinhaltet bis zu 5 Zollabbaustufen. Der Abbau soll linear im 12 Monatsrythmus erfolgen. Es gibt auch Warengruppen, die mit Inkrafttreten des Abkommens mit Null festgesetzt wurden.
Interessant ist, dass das Abkommen mit Singapore (SG) wiederum einseitig für EU Exporteure an die Bewilligung des Ermächtigten Ausführers geknüpft ist, während SG Exporteue von den zuständigen Behörden eine unternehmensspezifische Nummer zugewiesen erhalten, um diese in der Ursprungserkläung aufzuführen.
Bis zu einem Sendungswert von € 6.000,00 ist für die Ausstellung eines Ursprungsnachweises kein Bewilligungserfordernis gegeben.
Ursprungserklärungen werden in der bislang erstellen Form erstellt und haben eine Gültigkeit von 12 Monaten.
Auf das Draw Back Verbot wird hingewiesen.