F-GAS - Fluorierende Treibhausgasse - VO (EU) Nr. 2024/573

Die Verordnung (EU) Nr. 2024/573 vom 7. Februar 2024 setzt das Ziel, die Höchstmengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) bis 2050 auf null zu reduzieren. Mit Ausnahme einzelner Artikel trat sie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Artikel 12 sowie Artikel 17 Absatz 5 der Verordnung traten am 1. Januar 2025 in Kraft. Seit dem 3. März 2025 gelten zudem Artikel 20 Absätze 2 und 3 sowie Artikel 23 Absatz 5 – sowohl für die Überlassung von Waren zum zollrechtlich freien Verkehr gemäß Artikel 201 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 als auch für sämtliche weiteren Einfuhrverfahren und die Ausfuhr.  Die beiliegende Präsentation bietet eine kompakte Übersicht über die geltenden Ein- und Ausfuhrverbote. Zudem erläutert sie die Begriffe CO2e und GWP, um ein besseres Verständnis der neuen Regelungen zu ermöglichen.

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