Warum die Handelsrichtung entscheidend ist?
Beim EU-Mercosur-Abkommen muss immer unterschieden werden:
Waren aus der EU in den Mercosur
Hier können die Zollvorteile besonders deutlich ausfallen, weil in den Mercosur-Staaten für viele Waren bisher vergleichsweise hohe Einfuhrzölle gelten. Das betrifft zum Beispiel Industriewaren, Maschinen, Fahrzeuge, Textilien, Arzneimittel sowie bestimmte Agrar- und Lebensmittelwaren.
Waren aus dem Mercosur in die EU
Auch beim Import aus Argentinien, Brasilien, Paraguay oder Uruguay in die EU können Zollvorteile entstehen. Allerdings sind die EU-Zölle auf viele Industriewaren und Maschinen bereits heute vergleichsweise niedrig. In diesen Fällen geht es häufig nicht um eine Reduktion von hohen zweistelligen Zollsätzen, sondern zum Beispiel um den Abbau von 1,7 %, 2,2 %, 2,7 % oder 6 % auf 0 %, je nach Zolltarifnummer.
Beispiele für Zollsenkungen
Bei Exporten aus der EU in den Mercosur können die Zollsenkungen spürbar sein. Besonders sichtbar ist dies im Fahrzeugbereich: Die oft genannten Reduktionen, etwa von 35 % auf 25 % bzw. von 35 % auf 17,5 %, betreffen den Marktzugang in die Mercosur-Staaten, also nicht den Import solcher Waren in die EU.
Auch bei Maschinen und Anlagen bestehen in den Mercosur-Staaten je nach Land und Warennummer unterschiedliche Ausgangszölle. In den Zollabbaulisten finden sich etwa Maschinenpositionen mit Basiszollsätzen von 14 % in Argentinien oder Brasilien, während Paraguay oder Uruguay teilweise niedrigere oder bereits zollfreie Ansätze vorsehen. Der Abbau erfolgt je nach Abbaustufe sofort oder über mehrere Jahre.
Beim Import von Maschinen aus dem Mercosur in die EU ist das Bild anders. Viele Maschinenpositionen in der EU-Zollabbauliste weisen bereits niedrigere Basiszollsätze auf. Beispiele sind etwa Textilmaschinen mit 1,7 %, Holzbearbeitungsmaschinen mit 2,7 %, Schweißgeräte mit 2,2 % oder bestimmte Kunststoffverarbeitungsmaschinen mit 1,7 %. Viele dieser Positionen sind mit der Abbaustufe 0 erfasst, was auf eine sofortige Zollfreiheit ab Anwendung des Abkommens hinauslaufen kann – sofern die Ursprungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Zollabbau heißt nicht automatisch Zollfreiheit
Das Abkommen arbeitet mit unterschiedlichen Zollabbaustufen. Manche Waren werden ab Beginn der Anwendung zollfrei, andere erst über mehrere Jahre. Zusätzlich gibt es Zollkontingente für bestimmte sensible Waren. Werden Kontingentsmengen überschritten, kann weiterhin der reguläre Basiszollsatz gelten.
Gerade im Agrar- und Lebensmittelbereich sind daher die Details entscheidend: Zollkontingente, Mengenbegrenzungen, Stichtage und Präferenzsätze müssen genau geprüft werden. Für bestimmte Ursprungswaren sieht das Abkommen beispielsweise Zollkontingente mit konkreten Jahresmengen und Präferenzzollsätzen vor.
Der Schlüssel zur Nutzung der Zollpräferenzen bleibt der Warenursprung
Zollvorteile können nur genutzt werden, wenn die Ware auch die jeweiligen Ursprungsregeln erfüllt. Es reicht also nicht, dass eine Ware aus der EU oder aus einem Mercosur-Staat versendet wird. Entscheidend ist, ob sie auch präferenzrechtlich als Ursprungsware gilt.
Bedeutung für Ihr Unternehmen
Erste und wichtigste Voraussetzung ist die korrekte Zolltarifnummer. Basierend auf der korrekt bestimmten Zolltarifnummer sind die Ursprungsregeln zu prüfen. Vormateralien und Wertschöpfungen sind zu dokumentieren (das kennen wir auch aus all den anderen FTA`s). Lieferantenerklärungen und Nachweise müssen belastbar sein.
Der Präferenznachweis muss korrekt ausgestellt sein.
Das Abkommen sieht hierfür eine Erklärung zum Ursprung vor, in der der Ausführer bestätigt, dass die Waren präferenzbegünstigte Ursprungswaren der Europäischen Union oder des Mercosur sind.
Was Unternehmen jetzt dringend prüfen sollten
Unternehmen sollten den 1. Mai 2026 nicht nur als politisches Datum sehen, sondern als Anlass für eine konkrete zollrechtliche Prüfung. Folgende Prüfungsmechanismen sind besonders wichtig:
a) Welche Waren werden in den Mercosur-Raum exportiert?
b) Welche Waren werden aus dem Mercosur-Raum importiert?
c) Welche Zolltarifnummern sind betroffen?
d) Welche Basiszollsätze gelten derzeit?
e) Welche Zollabbaustufe ist im Abkommen vorgesehen?
f) Gibt es Zollkontingente oder sonstige Sonderregelungen?
g) Werden die Präferenzursprungsregeln erfüllt?
h) Können notwendige Nachweise (Lieferantenerklärungen etc) rechtssicher erbracht werden?
i) Müssen Kalkulationen, Lieferketten, Preise oder Verträge angepasst werden?
Unser Fazit
Das EU-Mercosur-Abkommen bringt neue Chancen für den Warenverkehr in beide Richtungen. Die größten Zollvorteile werden häufig beim Export von EU-Waren in die Mercosur-Staaten sichtbar, weil dort teils deutlich höhere Ausgangszölle bestehen. Aber auch beim Import aus dem Mercosur in die EU können Zollvorteile entstehen , insbesondere bei wiederkehrenden Importen oder hohen Warenwerten.
Entscheidend ist immer die Einzelfallprüfung: Zolltarifnummer, Ursprungsregel, Handelsrichtung, Abbaustufe und Präferenznachweis müssen zusammenpassen.
Wer frühzeitig prüft, kann Zollvorteile gezielt nutzen, Risiken vermeiden und die neuen Möglichkeiten im EU-Mercosur-Warenverkehr strategisch einsetzen.
Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen vom EU-Mercosur-Abkommen profitiert?
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung von Zolltarifnummern, Ursprungsregeln, Präferenznachweisen, Zollabbaustufen und der praktischen Umsetzung in Ihren Import- und Exportprozessen.
Kontaktieren Sie uns gerne für eine erste Einschätzung!
