Was ist ein Digitaler Produktpass?
Der Digitale Produktpass ist ein strukturierter digitaler Datensatz für ein Produkt, ein Bauteil oder einen Werkstoff. Je nach Produktgruppe kann er beispielsweise folgende Informationen enthalten:
Hersteller und verantwortlicher Wirtschaftsakteur
Produkt- und Modellidentifikation
verwendete Materialien und Inhaltsstoffe
Herkunft bestimmter Rohstoffe
Angaben zum CO?- oder Umweltfußabdruck
Informationen zu Reparatur und Ersatzteilen
Hinweise zu Wiederverwendung und Recycling
Konformitäts- und Sicherheitsinformationen
erforderliche Nachweise und Zertifikate
Der Zugriff erfolgt in der Regel über einen Datenträger am Produkt oder an der Verpackung – beispielsweise einen QR-Code, einen Barcode oder eine andere maschinenlesbare Kennzeichnung.
Dabei sehen nicht alle Beteiligten automatisch dieselben Informationen. Verbraucher, Behörden, Reparaturbetriebe, Recyclingunternehmen und andere Wirtschaftsakteure können je nach gesetzlich festgelegter Zugangsberechtigung unterschiedliche Daten abrufen.
Gilt der Digitale Produktpass bereits für alle Produkte?
Nein. Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die sogenannte ESPR-Verordnung (EU) 2024/1781, bildet zunächst den europäischen Rechtsrahmen.
Welche konkreten Informationen in einem Produktpass enthalten sein müssen, wer dafür verantwortlich ist und ab wann die Verpflichtung gilt, wird anschließend für einzelne Produktgruppen festgelegt. Das geschieht insbesondere durch produktspezifische delegierte Rechtsakte oder durch andere EU-Verordnungen.
Unternehmen sollten daher nicht nur prüfen, ob sie grundsätzlich mit dem Digitalen Produktpass in Berührung kommen. Entscheidend ist vielmehr:
Welche Produkte werden hergestellt, importiert oder gehandelt?
Unter welche EU-Verordnung fallen diese Produkte?
Wann werden die produktspezifischen Anforderungen verbindlich?
Welche Rolle übernimmt das eigene Unternehmen innerhalb der Lieferkette?
Eine allgemeine DPP-Pflicht für sämtliche Produkte besteht derzeit nicht.
Batterien sind die erste große Produktgruppe
Den Anfang machen bestimmte Batterien. Ab dem 18. Februar 2027 wird der Batteriepass unter anderem für folgende Batteriekategorien verpflichtend:
Batterien für Elektrofahrzeuge
Batterien für leichte Verkehrsmittel, beispielsweise E-Bikes und E-Scooter
wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh
Für diese Batterien müssen die verantwortlichen Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen digital bereitstellen und den Batteriepass mit der jeweiligen Batterie verknüpfen.
Die Vorbereitungen sollten deshalb bereits deutlich vor dem Stichtag abgeschlossen sein. Besonders wichtig sind vollständige Lieferantendaten, eindeutig geregelte Zuständigkeiten und technisch nutzbare Produktinformationen.
Welche Produktgruppen folgen?
Nach der derzeitigen Planung der Europäischen Kommission sollen weitere Produktgruppen schrittweise einbezogen werden. Zu den priorisierten Bereichen gehören insbesondere:
Eisen und Stahl
Textilien und Bekleidung
Aluminium
Reifen
Möbel
Matratzen
bestimmte energieverbrauchsrelevante Produkte
Informations- und Kommunikationstechnik
Bauprodukte
Die veröffentlichten Jahreszahlen beziehen sich teilweise auf die geplante Verabschiedung der jeweiligen EU-Rechtsakte. Sie sind daher nicht automatisch mit dem Beginn der Anwendungspflicht gleichzusetzen.
Nach dem Erlass eines produktspezifischen Rechtsakts ist im Rahmen der ESPR grundsätzlich eine Übergangszeit von mindestens 18 Monaten vorgesehen. Die konkreten Pflichten und Termine müssen deshalb für jede Produktgruppe gesondert geprüft werden.
Wer trägt die Verantwortung?
Die Verantwortung liegt grundsätzlich bei dem Wirtschaftsakteur, der ein betroffenes Produkt auf dem EU-Markt bereitstellt oder in Verkehr bringt. Je nach Lieferkette können dies insbesondere sein:
Hersteller mit Sitz in der Europäischen Union
Importeure aus Drittstaaten
Bevollmächtigte eines ausländischen Herstellers
Händler
Anbieter im Onlinehandel
Unternehmen, die Produkte unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarkten
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Importen geboten. Ein Unternehmen, das Produkte aus einem Drittstaat in die Europäische Union einführt, kann selbst zum verantwortlichen Importeur werden. Das gilt auch dann, wenn die Ware von einem ausländischen Lieferanten hergestellt wurde.
Verträge mit Herstellern oder Lieferanten ersetzen die gesetzlichen Pflichten des verantwortlichen EU-Wirtschaftsakteurs nicht.
Welche Bedeutung hat das europäische DPP-Register?
Seit dem 20. Juli 2026 ist das zentrale europäische DPP-Register in Betrieb. Das Register ist keine vollständige zentrale Datenbank sämtlicher Produktinformationen. Es dient vor allem als europäischer Index für die eindeutigen Kennungen der registrierten Produktpässe und für bestimmte Registrierungsdaten.
Die ausführlichen Produktinformationen können weiterhin beim verantwortlichen Unternehmen oder bei einem beauftragten DPP-Dienstleister gespeichert werden.
Bei der Registrierung wird eine eindeutige Registrierungskennung erzeugt. Diese Kennung verbindet das Produkt mit seinem Digitalen Produktpass und spielt künftig auch bei der behördlichen Kontrolle eine wichtige Rolle.
Der Digitale Produktpass und der Zoll
Der DPP wird auch für die Einfuhr betroffener Produkte aus Drittstaaten relevant.
Sobald für eine Produktgruppe eine entsprechende Verpflichtung gilt, können die Zollbehörden elektronisch prüfen, ob:
ein gültiger Digitaler Produktpass registriert wurde,
die erforderliche Registrierungskennung vorhanden ist und
die angegebene Warennummer mit den Registrierungsdaten übereinstimmt.
Fehlende, fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben können dadurch künftig zu Rückfragen, Verzögerungen oder Problemen bei der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr führen.
Produktstammdaten, Zolltarifierung und DPP-Daten dürfen deshalb nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Stimmen Produktbezeichnung, Modellnummer, Warennummer und DPP-Registrierung nicht überein, kann selbst ein technisch vorhandener Produktpass in der Praxis unbrauchbar sein.
Warum Unternehmen bereits jetzt handeln sollten
Die eigentliche technische Erstellung eines Produktpasses ist nur ein Teil der Aufgabe. Der größere Aufwand liegt häufig in der Beschaffung, Prüfung und laufenden Pflege der benötigten Daten.
Unternehmen sollten frühzeitig klären:
- Welche Produkte sind betroffen?
Das Sortiment sollte nach Produktgruppen, Zolltarifnummern und den jeweiligen EU-Vorschriften geordnet werden. - Welche Rolle hat das Unternehmen?
Hersteller, Importeur, Händler oder Bevollmächtigter haben unterschiedliche Verantwortlichkeiten. - Welche Daten liegen bereits vor?
Produktinformationen sind häufig auf Warenwirtschaft, Einkauf, Qualitätsmanagement, Zollabteilung und Lieferanten verteilt. - Welche Informationen fehlen?
Fehlende Material-, Herkunfts- oder Umweltdaten sollten rechtzeitig bei Lieferanten angefordert werden. - Wer prüft die Daten?
Produktdaten müssen nicht nur vollständig, sondern auch fachlich und rechtlich belastbar sein. - Wie werden Änderungen verwaltet?
Neue Modelle, geänderte Materialien oder neue Lieferanten können eine Aktualisierung des Produktpasses erforderlich machen. - Wie wird der DPP in bestehende Systeme integriert?
Schnittstellen zu Warenwirtschaft, Produktdatenmanagement, Zollsystemen und externen DPP-Dienstleistern sollten frühzeitig geplant werden.
Der DPP ist kein reines Nachhaltigkeitsprojekt
In vielen Unternehmen wird der Digitale Produktpass zunächst dem Nachhaltigkeitsmanagement zugeordnet. Das greift zu kurz.
Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen mehrere Unternehmensbereiche zusammenarbeiten:
Geschäftsführung
Einkauf und Lieferantenmanagement
Produktentwicklung
Qualitäts- und Compliance-Management
Nachhaltigkeitsmanagement
IT und Produktdatenmanagement
Vertrieb und Onlinehandel
Zoll und Außenwirtschaft
Der DPP verbindet regulatorische Anforderungen mit operativen Produktdaten. Fehler können sich daher direkt auf die Verkehrsfähigkeit und Importabwicklung eines Produktes auswirken.
Unser Fazit
Der Digitale Produktpass wird die Bereitstellung, Einfuhr und Vermarktung zahlreicher Produkte in der Europäischen Union grundlegend verändern. Noch ist nicht jede Produktgruppe betroffen. Dennoch sollten Hersteller, Importeure und Händler jetzt damit beginnen, ihre Produkte, Lieferketten und Datenbestände zu analysieren.
Wer erst mit Veröffentlichung der letzten Detailvorschriften beginnt, riskiert Zeitdruck, unvollständige Lieferantendaten und technische Probleme bei der Umsetzung.
Eine frühzeitige Vorbereitung schafft dagegen Klarheit:
über die betroffenen Produkte,
über die eigene gesetzliche Rolle,
über fehlende Daten,
über notwendige technische Schnittstellen und
über mögliche Auswirkungen auf Einfuhr und Vermarktung
Unterstützung bei der Vorbereitung
Wir unterstützen Unternehmen bei der Einordnung des Digitalen Produktpasses und seiner Auswirkungen auf Produktdaten, Importprozesse, Zolltarifierung und Lieferketten.
Gemeinsam prüfen wir, welche Produkte betroffen sein können, welche Verantwortlichkeiten bestehen und welche organisatorischen Schritte rechtzeitig vorbereitet werden sollten.
Sie möchten wissen, ob Ihre Produkte künftig einen Digitalen Produktpass benötigen? Sprechen Sie mit uns.
Dieser Beitrag gibt den Informationsstand vom August 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den jeweils anwendbaren EU-Rechtsakten und den produktspezifischen Vorschriften
Weiterführende offizielle Informationen:
Digital Product Passport – Europäische Kommission
DPP-Register – Europäische Kommission
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