Dem Recht zum Durchbruch verholfen

Ein in Sachen Zollrecht langjähriger Rechtsstreit ist im Sinne der Beschwerdeführerin positiv beendet worden.

Der Richtersenat des Bundesfinanzgerichts ist dem Antrag gefolgt, hat eine mündliche Verhandlung anberaumt, in der allen unseren Argumenten im Sinne der Beschwerdeführerin gefolgt wurde.

Auch das Gegenüber, die belangte Behörde hat sich als fairer Partner erwiesen. Dadurch ist es gelungen, einen erheblichen finanziellen Schaden von der Beschwerdeführerin abzuwenden.

Es ist gut zu wissen, dass der Rechtsstaat funktioniert und ein Ergebnis erzielt werden konnte, mit dem wir aufgrund der langen Verfahrensdauer nicht mehr zu rechnen hofften.

Unser Dank gilt deshalb sowohl dem unabhängigen Richtersenat, er gilt aber auch den Vertretern der belangten Behörde, weil es sich in der Sache um ein ausgesprochen faires Verfahren gehandelt hat.

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