EUDR EU Deforestation Regulation - Verschiebung bei der Umsetzung

Noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel 2024/2025 haben Europäisches Parlament und Rat das Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1115 verschoben.

 In der Verordnung (EU) 2024/3234 vom 19.12.2024 (ABl vom 23.12.2024)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202403234&qid=1736229820280

wurde im Artikel 1 Ziffer 3 festgelegt, dass die Artikel 3 bis 13, der Artikel 16 bis 24 und die Artikel 26, 31 und 32 ab dem 30. Dezember 2025 gelten und

Marktteilnehmer, die am 31. Dezember 2020 gemäß Artikel 3 Abs. 1 oder 2 der Richtlinie 2013/34/EU als Kleinstunternehmen bzw. kleine Unternehmen niedergelassen waren die vorgenannten Artikel 3 bis 13, 16-24, 28, 31 und 32 ab dem 30. Juni 2026 gelten.

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:182:0019:0076:DE:PDF

Davon ausgenommen sind Erzeugnisse, die unter den Anhang der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 fallen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32010R0995

 

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