CBAM: Wie könnte sich der Anwendungsbereich künftig erweitern – und worauf Unternehmen sich jetzt vorbereiten sollten

Mit dem 1. Jänner 2026 tritt der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU in seine Regelphase ein.
Der unmittelbare Fokus liegt dabei weiterhin auf den klassischen CBAM-Grundstoffen wie Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom.

Gleichzeitig verdichten sich jedoch die Hinweise, dass die Europäische Kommission den Anwendungsbereich von CBAM schrittweise erweitern möchte, insbesondere auf nachgelagerte Erzeugnisse (z. B. Maschinen, Geräte, Baugruppen).
Auch wenn diese Erweiterung nicht kurzfristig zu erwarten ist, sollten Unternehmen das Thema bereits heute strategisch im Blick behalten.

Der aktuelle Rechtsstand (2026)

Ab 1.1.2026 gilt CBAM verbindlich nur für die derzeit erfassten Grundstoffe.

Fertigwaren wie Waschmaschinen, Gartengeräte oder komplexe Maschinen sind noch nicht CBAM-pflichtig.

Es existiert keine Rechtsgrundlage, die solche Produkte bereits ab 2026 einbezieht.

Für 2026 besteht daher keine unmittelbare Betroffenheit für Unternehmen, die ausschließlich solche Waren importieren.

Was plant die Europäische Kommission?

In mehreren Arbeitsdokumenten, Impact Assessments und Konsultationspapieren hat die Kommission jedoch klar gemacht:

CBAM soll Umgehungen verhindern (z. B. Weiterverarbeitung außerhalb der EU).

Langfristig ist eine Ausdehnung auf nachgelagerte Produkte vorgesehen.

Diese Erweiterung ist Teil der Überprüfungsklausel der CBAM-Verordnung.

Ziel ist es, sicherzustellen, dass CO?-intensive Vorprodukte nicht über Fertigwaren CBAM-frei in die EU gelangen.???????

Realistischer Zeitplan (derzeitige Einschätzung)

Auch wenn es noch keinen offiziellen Termin gibt, lässt sich aus den bisherigen Dokumenten folgende realistische Zeitschiene ableiten:

Zeitraum

Erwartete Entwicklung

2026

Start der CBAM-Regelphase für Grundstoffe

2026–2027

Analysen und Konsultationen zu nachgelagerten Produkten

Ende 2027 / 2028

möglicher Legislativvorschlag der Kommission

ab 2028 / 2029

denkbare Übergangsphase für neue Produktgruppen

ab 2030

mögliche vollständige Einbeziehung ausgewählter Fertigwaren

Vor 2028 ist mit keiner verbindlichen Erweiterung zu rechnen.

Warum Unternehmen dennoch jetzt hinschauen sollten?

Auch wenn die formale Pflicht später kommt, entstehen Vorwirkungen bereits heute:

Zolltarifierung wird entscheidend (Grundstoff vs. Fertigware)
Materialzusammensetzung und Vormaterialien gewinnen an Bedeutung
Eigenmassen und Ursprung müssen sauber dokumentiert sein
Lieferketten werden zunehmend auf CO?-Transparenz überprüft

Fehler oder Unklarheiten von heute werden zu späteren Nachforderungen, Haftungsfragen und erheblichen Anpassungskosten führen

Fazit

2026 müssen Unternehmen keine unmittelbare CBAM-Pflicht für Fertigwaren befürchten.
Aber sie sollten jetzt beginnen, ihre Lieferketten, Tarifierungen und Datenstrukturen CBAM-fest aufzustellen.

CBAM ist kein einmaliges Projekt, sondern ein dynamisches Regulierungsinstrument, das sich in den kommenden Jahren weiterentwickeln wird.

Wer gut vorbereitet ist, vermeidet spätere Überraschungen.

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