Es scheint einige intelligente Abweichungen zum EU-Modell zu geben:
Anders als in der EU wählt die britische Regierung einen anderen Ansatz bei der Berechnung der CBAM-Kosten, hier in Form einer quartalsweisen Festsetzung, während in der EU der Preis anhand des wöchentlichen Durchschnittspreises der ETS-Zertifikate festgesetzt wird.
Auch kommen die Briten zu einer nachahmenswerten de-Minimis Wertschwelle. Während die EU CBAM ab einer Sendungsgröße über 150,00 EUR festmacht, gibt es dort eine Schwelle von 50.000 Pfund, der über einen Zeitraum von zwölf Monaten aufgerechnet wird.
Da als Starttermin der 1.1.2027 vorgesehen ist, wäre die erste CO2 Steuer bei einem Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten und einer Abgabefrist von weiteren fünf Monaten am 31. Mai 2028 zur Zahlung fällig. Nach dem 1. 1.2028 soll die Abrechnung quartalsweise erfolgen, dafür steht dem CBAM-Anmelder eine Bearbeitungsfrist von einem Monat ab Quartalsende zu, das Folgedatum wäre dann der 30. April 2028.