Ab 01. Jänner 2020 Pflicht - die Nutzung des USP Portals "www.usp.gv.at"

Artikel 6 Abs.1 der VO (EU) Nr. 952/2013 verlangt den Austausch von Daten mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung.

Durch die fortschreitende Digitalisierung einerseits, aber die europarechtliche Verpflichtung in Artikel 6 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 952/2013

Der nach den zollrechtlichen Vorschriften erforderliche Austausch von Informationen, wie Anmeldungen, Anträge oder Entscheidungen zwischen den Zollbehörden sowie zwischen den Wirtschaftsbeteiigten und den Zollbehörden und die nach den zollrechtlichen Vorschriften erforderliche Speicherung dieser Infomationen erfolgen mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung

andererseits, setzen die Mitgliedstaaten die Einführung elektronischer Kommunikationsplattformen wiederum länderspezifisch um. 

Österreich nutzt zur behördlichen Kommunikation des Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at.

Folgende Schritte sind erforderllich, um einem Dienstleister, wie uns die Möglichkeit einzuräumen, bisherige Outsourcing-Aufgaben auch in der Zukunft vornehmen zu können.

Was ist zu tun:

1.   Anmeldung im Unternehmensserviceportal USP;
2.   nach erfolgreicher Anmeldung im Portal finden Sie rechts außen den Button "Alle Services", den Sie
      bitte anklicken;
3.   in der Maske "Alle Services" scrollen Sie bitte zu USP Vertretungsmanagement, um diesen Button
      anzuklicken;
4.   es öffnet sich die Maske "Klienten verwalten";  
5.   in der Maske "Klienten verwalten" finden Sie auf dieser hellblau eingefärbten Maske den Button
     "Vertretung eintragen" und klicken diesen an; 
6.   im Punkt Kennziffer im behördlichen Verfahren bitte die Auswahl Firmenbuch treffen und anklicken; 
      hier geben Sie unsere Firmenbuchnummer ein;
7.   nachdem Sie unsere Firmenbuchnummer eingetragen haben, klicken Sie in dieses Feld, hier   
      muss unser Firmennamen (juristische Person) aufscheinen;
8.   diese Firmendaten im Feld Firmenwortlaut eintragen;
9.   Anschließend klicken Sie in er Mase unten "Klient auswählen" an; 
10. nun gehen Sie auf der linken Seite der Maske auf das Feld Vertreter verwalten und sollten dort 
      unseren Firmenwortlaut vorfinden;
11. bitte im Feld des Firmenwortlaut einen Doppelklick tätigen, um zur Option "Vertretungsart" zu ge-
      langen; 
12. darin haben Sie die Möglichkeit z.B. Alle Zollentscheidungen "generelle und direkte Vertretung" und
      Alle Zollentscheidungen "generelle Zustellvollmacht" auszuwählen.

Bei dieser Auswahl ersparen Sie sich, einzelne Zollprozesspunkte freizuschalten.

Rechnen Sie mit Anfangsschwierigkeiten, das System ist zwar steuertechnisch erprobt, zolltechnisch leider nicht!

Hinweis: Bitte notieren Sie jedwede auftretende Schwierigkeit, damit wir Gelegenheit haben, diese mit den zuständigen Behördenvertretern im BMF zu kommunizieren.

 

» Rückruf erbeten

Sie haben ein Anliegen oder eine Frage?
Schicken Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir rufen Sie gerne zurück.

callback

» Kontakt aufnehmen

Sie haben eine Frage oder benötigen unsere Hilfe?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

contact

» Skype

Und es geht auch per Skype!
Rufen Sie uns einfach an - natürlich weltweit zum Null-Tarif!

Hannl Customs Consulting